Zugangsvoraussetzungen
Nachweis von Leistungen im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten in Altorientalistik, Ägyptologie/Koptologie, Antike Kulturen, Arabistik/Islamwissenschaft, Archäologie der Griechischen, Römischen und Byzantinischen Welt, Französisch/Galloromanistik, Geschichte, Griechischer Philologie, Iranistik, Kunstgeschichte, Italienisch/Italianistik, Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie, Lateinischer Philologie, Lateinischer Philologie des Mittelalters und der Neuzeit, Portugiesisch/Lusitanistik, Slavischer Philologie, Spanisch/Hispanistik, Turkologie oder in vergleichbaren Fachgebieten.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende Kenntnisse wenigstens einer der folgenden für den Mittelmeerbereich relevanten Sprachen verfügen: Akkadisch, Altgriechisch, Altkirchenslavisch, Alt- und Mittelägyptisch, Alt- und Mittelaramäisch, Alt- und Mittelhebräisch, Arabisch, Koptisch, Latein (einschl. Mittellatein), Sumerisch, Ugaritisch, Albanisch, Berbersprachen, Bosnisch, Bulgarisch, Französisch, Neugriechisch, Italienisch, Judenspanisch, Katalanisch, Korsisch, Kroatisch, Kurdisch, Maltesisch, Mazedonisch, Montenegrinisch, Neuhebräisch (Ivrit), Okzitanisch, Persisch, Portugiesisch, Rumänisch, Sardisch, Serbisch, Spanisch, Syro-Aramäisch, Türkisch. Handelt es sich um Sprachen, die durch den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erfasst werden, so muss wenigstens Niveau B1 nachgewiesen werden. Für Sprachen, die nicht durch den GER erfasst werden, müssen Leistungen im Umfang von wenigstens 20 C nachgewiesen werden, im Falle der Sprachen Mittelägyptisch, Koptisch und Kurdisch wenigstens 12 C. Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt durch Zeugnisse, Sprachzertifikate oder andere Nachweise ausgewiesener Leistungen in einer der genannten Sprache.
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Snežana Weber, M.A.
+49 (0)551 / 39-26717
master.koordination@phil.uni-goettingen.de
Sprechzeiten: http://www.uni-goettingen.de/phil-masterkoordination