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Philosophische Fakultät

Masterbewerbung


Kulturen und Sprachen des mediterranen Raums

Zugangsvoraussetzungen

Nachweis von Leistungen im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten in Altorientalistik, Ägyptologie/Koptologie, Antike Kulturen, Arabistik/Islamwissenschaft, Archäologie der Griechischen, Römischen und Byzantinischen Welt, Französisch/Galloromanistik, Geschichte, Griechischer Philologie, Iranistik, Kunstgeschichte, Italienisch/Italianistik, Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie, Lateinischer Philologie, Lateinischer Philologie des Mittelalters und der Neuzeit, Portugiesisch/Lusitanistik, Slavischer Philologie, Spanisch/Hispanistik, Turkologie oder in vergleichbaren Fachgebieten.

Bewerberinnen und Bewerber müssen über ausreichende Kenntnisse wenigstens einer der folgenden für den Mittelmeerbereich relevanten Sprachen verfügen: Akkadisch, Altgriechisch, Altkirchenslavisch, Alt- und Mittelägyptisch, Alt- und Mittelaramäisch, Alt- und Mittelhebräisch, Arabisch, Koptisch, Latein (einschl. Mittellatein), Sumerisch, Ugaritisch, Albanisch, Berbersprachen, Bosnisch, Bulgarisch, Französisch, Neugriechisch, Italienisch, Judenspanisch, Katalanisch, Korsisch, Kroatisch, Kurdisch, Maltesisch, Mazedonisch, Montenegrinisch, Neuhebräisch (Ivrit), Okzitanisch, Persisch, Portugiesisch, Rumänisch, Sardisch, Serbisch, Spanisch, Syro-Aramäisch, Türkisch. Handelt es sich um Sprachen, die durch den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erfasst werden, so muss wenigstens Niveau B1 nachgewiesen werden. Für Sprachen, die nicht durch den GER erfasst werden, müssen Leistungen im Umfang von wenigstens 20 C nachgewiesen werden, im Falle der Sprachen Mittelägyptisch, Koptisch und Kurdisch wenigstens 12 C. Der Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgt durch Zeugnisse, Sprachzertifikate oder andere Nachweise ausgewiesener Leistungen in einer der genannten Sprache.

Schriftliche Unterlagen sind nicht erforderlich. Bescheide werden voraussichtlich Mitte/Ende Januar 2025 verschickt. Mitte/Ende März 2025 wird es einen zusätzlichen Bewerbungszeitraum geben. Bewerber*innen, die ein Visum benötigen, müssen sich aber bis zur regulären Bewerbungsfrist am 01.12.2024 bewerben.

Bewerben Sie sich für das Sommersemester 2025 für den Studiengang Kulturen und Sprachen des mediterranen Raums.

Für Ihre Bewerbung gelten folgende Fristen:

Öffnung des Bewerbungszeitraums 01.10.2024
Schließung des Bewerbungszeitraums 01.12.2024 (etwa 2 Monate verbleibend)
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den Nicht-EU-Staaten 01.12.2024 (etwa 2 Monate verbleibend)
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den EU-Staaten 01.12.2024 (etwa 2 Monate verbleibend)
Frist für den Nachweis des Bachelor-Abschlusses 15.05.2025 (7 Monate verbleibend)
Vorlesungsbeginn 14.04.2025 (6 Monate verbleibend)

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