Zugangsvoraussetzungen
Fachliche Einschlägigkeit: Leistungen in der Turkologie im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Bereich vertiefter Sprachkompetenz des Türkeitürkischen im Umfang von wenigstens 6 Anrechnungspunkten.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: Nachweis über sehr gute Kenntnisse des Türkeitürkischen, die sich insbesondere in der Fähigkeit zur Übersetzung und kritischen Analyse moderner Texte zeigen sollen. Der Nachweis erfolgt durch einschlägige Studienleistungen im Umfang von wenigstens 24 Anrechnungspunkten im Bereich Spracherwerb des Türkeitürkischen oder von wenigstens 18 Anrechnungspunkten im Bereich Spracherwerb des Türkeitürkischen sowie weiteren wenigstens 6 Anrechnungspunkten im Bereich Spracherwerb einer weiteren Türksprache.
Der Nachweis nach Satz 2 ist bei Einschreibung für ein Wintersemester bis zum 30.09. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; der Nachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung; eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.
Sie können sich ab dem 15.09.2024 an dieser Stelle für das Wintersemester 24/25 für den Studiengang Turkologie bewerben.
Für Ihre Bewerbung gelten folgenden Fristen:
Öffnung des Bewerbungszeitraums | 15.09.2024 (7 Tage verbleibend) |
Schließung des Bewerbungszeitraums | 30.09.2024 (22 Tage verbleibend) |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den Nicht-EU-Staaten | 01.06.2024 |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den EU-Staaten | 30.09.2024 (22 Tage verbleibend) |
Frist für den Nachweis des Bachelor-Abschlusses | 15.11.2024 (2 Monate verbleibend) |
Vorlesungsbeginn | 21.10.2024 (etwa ein Monat verbleibend) |
Anderen Masterstudiengang auswählen:
Bitte wenden Sie sich an
Snežana Weber, M.A.
+49 (0)551 / 39-26717
master.koordination@phil.uni-goettingen.de
Sprechzeiten: http://www.uni-goettingen.de/phil-masterkoordination