Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums für den Studienstrangschwerpunkt „Alte Geschichte“ ist der Nachweis wenigstens der folgenden Leistungen: a) Leistungen in der Geschichte im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in Alte Geschichte im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten oder b) Leistungen in der Altertumswissenschaft/Antike Kulturen im Umfang von wenigstens 75 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Bereich der griechischen Geschichte sowie der römischen Geschichte im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten, insgesamt aber von wenigstens 20 Anrechnungspunkten.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: Nachweis ausreichender Lateinkenntnisse auf dem Niveau wenigstens des Latinums. Der Nachweis ausreichender Lateinkenntnisse ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu erbringen; die Einschreibung ist bis zum Nachweis der Leistung auflösend bedingt.
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Snežana Weber, M.A.
+49 (0)551 / 39-26717
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