Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums für den Studienschwerpunkt „Koptologie“ ist der Nachweis wenigstens der folgenden Leistungen: Leistungen in Ägyptologie, Koptologie, Klassischer Philologie, Papyrologie, Klassischer Archäologie, Christlicher Archäologie, Ur- und Frühgeschichte, Altorientalistik, Keilschriftkunde, Vorderasiatischer Archäologie, Alte Geschichte, Mittlerer und Neuer Geschichte, Byzantinistik, Evangelischer Theologie, Katholischer Theologie, Judaistik/Jewish Studies, Afrikanistik, Arabistik, Ancient Near Eastern Studies, Classical Studies, Gender Studies, Kunstgeschichte, Komparatistik/Vergleichender Literaturwissenschaft, Linguistik, Altertumswissenschaft/Antike Kulturen, Anthropologie, Ethnologie, Europäischer Ethnologie/Volkskunde oder Religionswissenschaft im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse des Mittelägyptischen oder Sahidischen im Umfang von wenigstens 12 C. Der Nachweis ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu erbringen; die Einschreibung ist bis zum Nachweis der Leistung auflösend bedingt.
Sie können sich ab dem 15.03.2025 an dieser Stelle für das Sommersemester 2025 für den Studiengang Antike Kulturen – Schwerpunkt Koptologie bewerben.
Für Ihre Bewerbung gelten folgenden Fristen:
Öffnung des Bewerbungszeitraums | 15.03.2025 (etwa 2 Monate verbleibend) |
Schließung des Bewerbungszeitraums | 31.03.2025 (2 Monate verbleibend) |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den Nicht-EU-Staaten | 01.12.2024 |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den EU-Staaten | 31.03.2025 (2 Monate verbleibend) |
Frist für den Nachweis des Bachelor-Abschlusses | 15.05.2025 (4 Monate verbleibend) |
Vorlesungsbeginn | 14.04.2025 (3 Monate verbleibend) |
Sie können sich ab dem 01.04.2025 an dieser Stelle für das Wintersemester 2025/26 für den Studiengang Antike Kulturen – Schwerpunkt Koptologie bewerben.
Für Ihre Bewerbung gelten folgenden Fristen:
Öffnung des Bewerbungszeitraums | 01.04.2025 (2 Monate verbleibend) |
Schließung des Bewerbungszeitraums | 01.06.2025 (4 Monate verbleibend) |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den Nicht-EU-Staaten | 01.06.2025 (4 Monate verbleibend) |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den EU-Staaten | 01.06.2025 (4 Monate verbleibend) |
Frist für den Nachweis des Bachelor-Abschlusses | 15.11.2025 (10 Monate verbleibend) |
Vorlesungsbeginn | 27.10.2025 (9 Monate verbleibend) |
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Snežana Weber, M.A.
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