Zugangsvoraussetzungen
Zulassungsbeschränkt
Fachliche Einschlägigkeit: Leistungen in einem romanistischen Studiengang (z.B. Galloromanistik, Hispanistik, Italianistik, Lusitanistik, Romanistik bzw. Romanische Philologie oder ein kulturwissenschaftliches Studienfach mit entsprechendem regionalem Schwerpunkt) im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der Sprach- und Literaturwissenschaft im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Französisch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Zugangsvoraussetzung ist ferner der Nachweis von Grundkenntnissen der lateinischen Sprache. Der Nachweis wird geführt durch das Kleine Latinum oder eine universitäre Prüfung über die erforderlichen Kenntnisse. Der Nachweis kann ferner durch Schulunterricht Latein im Umfang von wenigstens drei Jahren oder bei Beginn des Lateinunterrichts in Sekundarstufe im Umgang von wenigstens zwei Jahren mit einer Durchschnittsnote von jeweils mindestens 4,0 geführt werden. Die oben genannten Nachweise sind bei Einschreibungen für ein Wintersemester bis zum 30.09. und bei Einschreibungen für ein Sommersemester bis zum 31.03. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; die Nachweise sind Immatrikulationsvoraussetzung, eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.
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Björn Pohlmann, M.A.
+49 (0)551 / 39-26717
master.koordination@zvw.uni-goettingen.de
Sprechzeiten: http://www.uni-goettingen.de/phil-masterkoordination