Zugangsvoraussetzungen
Fachliche Einschlägigkeit: Leistungen in der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft (Komparatistik) oder in einer Einzelphilologie im Umfang von wenigstens 45 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen auf dem Gebiet der Literaturwissenschaft im Umfang von wenigstens 17 Anrechnungspunkten.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber müssen die Lesefähigkeit in zwei modernen Fremdsprachen, von denen eine Englisch oder Französisch sein muss, auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbare Sprachkenntnisse (z.B. abgeschlossenes Fachstudium im Bachelor, mindestens fünf Jahren Schulunterricht mit einer wenigstens befriedigenden Durchschnittsnote oder äquivalenter Punktezahl) nachweisen. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nachweis eines Tests sind Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache die angegebene Fremdsprache ist, sowie Bewerberinnen und Bewerber mit einem mindestens sechsmonatigen Studien- oder Berufsaufenthalt in dem jeweiligen Land innerhalb der letzten drei Jahre vor Eingang des Antrags auf Zulassung. Der Nachweis muss innerhalb eines Semesters nach Einschreibung erfolgen, die Einschreibung ist in diesem Fall bis zum Vorliegen der fehlenden Zertifikate durch die Bewerberin oder den Bewerber auflösend bedingt. Über die Gleichwertigkeit der Kenntnisse entscheidet im Einzelfall die Auswahlkommission; diese kann für ihre Entscheidung ein Fachgutachten einer anderen Einrichtung (z.B. ZESS) einholen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse lediglich einer modernen Fremdsprache nach Satz 1 nachweisen, soweit zusätzlich ausreichende Kenntnisse der lateinischen oder griechischen Sprache durch das Kleine Latinum oder Graecum nachgewiesen werden.
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Snežana Weber, M.A.
+49 (0)551 / 39-26717
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