Zugangsvoraussetzungen
Fachliche Einschlägigkeit: Leistungen in den Teilgebieten der deutschen Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft; der Literatur- und Kulturgeschichte, der Komparatistik, der Theorie, Methodik und Didaktik Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache, der angewandten Kulturwissenschaft, der Kulturanthropologie/Ethnologie, der Gender Studies oder der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft, Methodik und Didaktik einer anderen Philologie im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber müssen ferner Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen nachweisen, von denen zumindest eine auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen abgeschlossen wurde, die andere auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis wird durch das Zeugnis der Hochschulreife oder äquivalente Sprachzeugnisse oder –zertifikate erbracht. Der Nachweis muss innerhalb eines Semesters nach Einschreibung erfolgen, die Zulassung ist in diesem Fall bis zum Vorliegen der fehlenden Zertifikate durch die Bewerberin oder den Bewerber auflösend bedingt. Für Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, gilt Deutsch als eine der beiden Fremdsprachen.
Interkulturelle Germanistik/Deutsch als Fremdsprache: Derzeit gibt es leider keine Bewerbungszeiträume.
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Snežana Weber, M.A.
+49 (0)551 / 39-26717
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Sprechzeiten: http://www.uni-goettingen.de/phil-masterkoordination