Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung der fachlichen Einschlägigkeit des Vorstudiums für den Studienstrangschwerpunkt „Alte Geschichte“ ist der Nachweis wenigstens der folgenden Leistungen: a) Leistungen in der Geschichte im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in Alte Geschichte im Umfang von wenigstens 20 Anrechnungspunkten oder b) Leistungen in der Altertumswissenschaft/Antike Kulturen im Umfang von wenigstens 75 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Bereich der griechischen Geschichte sowie der römischen Geschichte im Umfang von jeweils wenigstens 6 Anrechnungspunkten, insgesamt aber von wenigstens 20 Anrechnungspunkten.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: Nachweis ausreichender Lateinkenntnisse auf dem Niveau wenigstens des Latinums. Der Nachweis ausreichender Lateinkenntnisse ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters zu erbringen; die Einschreibung ist bis zum Nachweis der Leistung auflösend bedingt.
Sie können sich ab dem 15.09.2024 an dieser Stelle für das Wintersemester 24/25 für den Studiengang Antike Kulturen – Schwerpunkt Alte Geschichte bewerben.
Für Ihre Bewerbung gelten folgenden Fristen:
Öffnung des Bewerbungszeitraums | 15.09.2024 (7 Tage verbleibend) |
Schließung des Bewerbungszeitraums | 30.09.2024 (22 Tage verbleibend) |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den Nicht-EU-Staaten | 01.06.2024 |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den EU-Staaten | 30.09.2024 (22 Tage verbleibend) |
Frist für den Nachweis des Bachelor-Abschlusses | 15.11.2024 (2 Monate verbleibend) |
Vorlesungsbeginn | 21.10.2024 (etwa ein Monat verbleibend) |
Sie können sich ab dem 01.10.2024 an dieser Stelle für das Sommersemester 2025 für den Studiengang Antike Kulturen – Schwerpunkt Alte Geschichte bewerben.
Für Ihre Bewerbung gelten folgenden Fristen:
Öffnung des Bewerbungszeitraums | 01.10.2024 (23 Tage verbleibend) |
Schließung des Bewerbungszeitraums | 01.12.2024 (3 Monate verbleibend) |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den Nicht-EU-Staaten | 01.12.2024 (3 Monate verbleibend) |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den EU-Staaten | 01.12.2024 (3 Monate verbleibend) |
Frist für den Nachweis des Bachelor-Abschlusses | 15.05.2025 (8 Monate verbleibend) |
Vorlesungsbeginn | 14.04.2025 (7 Monate verbleibend) |
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Snežana Weber, M.A.
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