Zugangsvoraussetzungen
Fachliche Einschlägigkeit: Leistungen in der Indologie oder Südasienwissenschaft im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen im Sanskrit oder Hindi im Umfang von wenigstens 8 Anrechnungspunkten.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Hindi ist, müssen ausreichende Kenntnisse des Sanskrit oder Hindi nachweisen. Der Nachweis erfolgt im Falle des Sanskrit durch erfolgreiche Absolvierung des Moduls B.Ind.41 oder äquivalente Nachweise, im Falle des Hindi durch erfolgreiche Absolvierung des Moduls B.Ind.51 oder äquivalente Nachweise. Der Nachweis ist bei Einschreibung für ein Wintersemester bis zum 30.09., bei Einschreibung im Sommersemester bis zum 31.03. gegenüber der Philosophischen Fakultät zu erbringen; der Nachweis ist Immatrikulationsvoraussetzung; eine bedingte Einschreibung findet nicht statt.
Sie können sich ab dem 15.03.2021 an dieser Stelle für das Sommersemester 2021 - 2. Bewerbungszeitraum für den Studiengang Indologie bewerben.
Für Ihre Bewerbung gelten folgenden Fristen:
Öffnung des Bewerbungszeitraums | 15.03.2021 (etwa 2 Monate verbleibend) |
Schließung des Bewerbungszeitraums | 31.03.2021 (2 Monate verbleibend) |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den Nicht-EU-Staaten | 01.12.2020 |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den EU-Staaten | 31.03.2021 (2 Monate verbleibend) |
Frist für den Nachweis des Bachelor-Abschlusses | 15.05.2021 (4 Monate verbleibend) |
Vorlesungsbeginn | 12.04.2021 (2 Monate verbleibend) |
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Bitte wenden Sie sich an
Björn Pohlmann, M.A.
+49 (0)551 / 39-26717
master.koordination@zvw.uni-goettingen.de
Sprechzeiten: http://www.uni-goettingen.de/phil-masterkoordination