Zugangsvoraussetzungen
Fachliche Einschlägigkeit: a) Leistungen in der Griechischen Philologie im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der vertieften Grammatik der griechischen Sprache im Umfang von wenigstens 6 Anrechnungspunkten und Leistungen in der griechischen Literatur im Umfang von wenigstens 9 Anrechnungspunkten, oder b) Leistungen in den Altertumswissenschaften im Umfang von wenigstens 54 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in Griechischer Philologie im Umfang von wenigstens 42 Anrechnungspunkten.
Besondere Zugangsvoraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber haben die für den Master-Studiengang erforderlichen Kenntnisse in den Alten Sprachen durch Graecum und Latinum nachzuweisen.
Sie können sich ab dem 15.03.2021 an dieser Stelle für das Sommersemester 2021 - 2. Bewerbungszeitraum für den Studiengang Griechische Philologie bewerben.
Für Ihre Bewerbung gelten folgenden Fristen:
Öffnung des Bewerbungszeitraums | 15.03.2021 (etwa 2 Monate verbleibend) |
Schließung des Bewerbungszeitraums | 31.03.2021 (2 Monate verbleibend) |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den Nicht-EU-Staaten | 01.12.2020 |
Bewerbungsfrist für Bewerber/innen aus den EU-Staaten | 31.03.2021 (2 Monate verbleibend) |
Frist für den Nachweis des Bachelor-Abschlusses | 15.05.2021 (4 Monate verbleibend) |
Vorlesungsbeginn | 12.04.2021 (2 Monate verbleibend) |
Anderen Masterstudiengang auswählen:
Bitte wenden Sie sich an
Björn Pohlmann, M.A.
+49 (0)551 / 39-26717
master.koordination@zvw.uni-goettingen.de
Sprechzeiten: http://www.uni-goettingen.de/phil-masterkoordination